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Steuerliche Aspekte

Nach den geltenden steuerlichen Bestimmungen können Sie Spenden für mildtätige Zwecke bis zu 10% Ihres Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Bei einer Einzelspende an eine anerkannte mildtätige Organisation von mindestens 25.565 € können Sie darüber hinaus den sich steuerlich nicht auswirkenden Beitrag in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum rücktragen bzw. in die folgenden Veranlagungszeiträume vortragen.

Zusätzlich können Sie seit der Änderung des
§ 10b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz jährlich bis zu 20.450 € steuerlich geltend machen, wenn Sie an eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung, z.B. Stiftung Kindervilla, spenden.

Um die Stiftung mit einer starken Kapitalbasis auszustatten, deren Erträge regelmäßig dem Stiftungszweck zugeführt werden, ist auch die Zustiftung möglich. Der besondere steuerliche Vorteil liegt darin, dass im ersten Jahr nach der Neugründung bis zu 307.000 € steuermindernd dem Grundstockvermögen zugeführt werden können. Dieser Steuervorteil kann sogar auf 10 Jahre verteilt werden.

Der Stiftung können auch Vermächtnisse, Erbschaften und Schenkungen erbschafts- und schenkungssteuerfrei zugewendet werden.


Terrassenplatz mit schöner Deko

Eine Spendenbescheinigung wird Ihnen unaufgefordert übersandt, wenn Sie bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre Adresse angeben.

Da diese Zusammenstellung lediglich eine allgemeine Steuerinformation ist, empfehlen wir Ihnen, weiter Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung abzuklären.



Kindervilla Dorothee - Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Eltern/Angehörige
Stiftung Kindervilla     

Finanzielle Unterstützung der Kindervilla Dorothee für die
Kurzzeitbetreuung von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung